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TravelingWorld » Reisenews » Allgemein » Lufthansa und Air Berlin: Erste Flüge am Montagabend

Island

Lufthansa und Air Berlin: Erste Flüge am Montagabend

Frankfurt/Main (dpa) - Nach fast vier Tagen Stillstand will die Deutsche Lufthansa am Montagabend (19. April) wieder Fluggäste befördern. Ab 18.00 Uhr seien wieder erste Starts mit Passagieren auf den Flughäfen Frankfurt und München geplant, teilte Lufthansa-Sprecher Andreas Bartels mit.


Zudem sollen 15 000 gestrandete Fluggäste in der Nacht zu Dienstag mit 50 Langstrecken-Jets nach Deutschland gebracht werden. Dabei nutzen die Lufthansa-Piloten in den gesperrten europäischen Flugräumen jeweils die Sichtflug-Vorschriften. Danach sind Flüge trotz der allgemeinen Sperrung des Luftraums möglich. Dies hätten die Behörden genehmigt, sagte Bartels.


Die Langstreckenjets sollten am Montagnachmittag deutscher Zeit in Nord- und Südamerika, Afrika und Asien starten. Die Maschinen waren bereits im Ausland geparkt. Sie wurden für Dienstagfrüh in Frankfurt, München und Düsseldorf erwartet. Bei den Starts soll es sich vor allem um Langstreckenflüge handeln, unter anderem nach Chicago in den USA. Aber auch einige Kurzstreckenflüge waren geplant.


Nach der Lufthansa hat auch Air Berlin trotz einer generellen Sperrung des deutschen Luftraums ihren Flugbetrieb eingeschränkt wieder aufgenommen. Wie die Airline am Montag mitteilte, landete bereits am Nachmittag um 15.23 Uhr eine erste Maschine mit Passagieren aus Palma de Mallorca in München. Weitere Maschinen befänden sich im Anflug. Ferner seien Flüge nach Berlin-Tegel, Paderborn, Köln, Nürnberg und Hannover geplant. Es handelt sich dabei um sogenannte kontrollierte Sichtflüge mit Sondergenehmigung.


Infos

EU-Kommission: Passagiere bekommen Geld zurück Brüssel (dpa) - Egal ob teure Airline oder Billigflieger - Passagiere haben bei einem Flugausfall in jedem Fall Anrecht auf Rückerstattung ihres Tickets. Darauf hat die EU-Kommission am Freitag in Brüssel hingewiesen, nachdem sich europaweit Klagen von Passagieren häuften. Wenn ein Fluggast nicht umbuchen wolle, müsse er sich nicht mit einem Gutschein zufrieden geben, sondern könne sein Geld zurückverlangen. Die Summe müsse das Unternehmen bar auszahlen, auf das Konto überweisen oder der Kreditkarte gutschreiben. «Die Passagierrechte gelten für alle europäischen Fluggesellschaften», sagte eine Kommissionssprecherin - inklusive Billigairlines wie Ryanair. «Jeder Kunde sollte auf sein Recht pochen.» Zudem müssten sich auch außereuropäische Fluggesellschaften daran halten, wenn sie von Europa aus starteten. Wer zum Beispiel mit einer amerikanischen Airline von Paris nach New York fliege, habe bei Stornierung des Fluges Anrecht auf Geld. Wer mit derselben Airline von New York nach Paris fliege, habe diesen Anspruch dagegen nicht. Betroffenen Fluggästen rät die EU-Kommission, sich bei den nationalen Behörden zu beschweren - in Deutschland ist das Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig zuständig. Nach EU-Recht sind Airlines dazu verpflichtet, ihre Kunden über Verspätungen und abgesagte Flüge rechtzeitig per SMS, Mail oder am Flughafen schriftlich zu informieren. Bei einer längeren Wartezeit müssen sie Passagieren Getränke, Verpflegung oder eine Hotelübernachtung zahlen. Fällt der Flug aus, können Kunden wählen zwischen der Erstattung des Tickets oder einer Umbuchung. Anspruch auf eine Entschädigung haben Passagiere nicht.

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