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Deutschland » Recht auf Reisen

Sachen im Hotel vergessen: Kein Anspruch auf Nachsendung

Hannover/Wiesbaden (dpa/tmn) - Vergessen Urlauber etwas im Hotel, haben sie in der Regel keinen Anspruch darauf, dass es ihnen nachgeschickt wird. «Wenn das eigenes Verschulden ist, kann ich jedenfalls nicht vom Hotelier verlangen, dass er dafür die Kosten übernimmt.»


Das sagt der Reiserechtler Paul Degott in Hannover. Der Gast könne höchstens erwarten, dass ein Hotelier Liegengelassenes aufbewahrt - allerdings nicht bis in alle Ewigkeit. Abholen müssten Urlauber ihre vermissten Sachen selbst, oder sie übernehmen die Kosten für eine Nachsendung.


Pauschalurlauber hätten es etwas leichter als Individualreisende, ihre Ansprüche in solchen Fällen zu klären: Für sie gelten die deutschen Regeln des Veranstalters, egal wohin die Reise ging, erklärt Degott, der Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden ist. «Wenn ich aber individuell ein Hotel in Monaco gebucht habe, gilt das dortige Landesrecht.»


Generell hätten Urlauber wenig in der Hand, wenn sie zum Beispiel ihren teuren Pelzmantel im Hotelschrank vergessen haben. Der Hotelier könne einfach behaupten, er habe ihn dort nicht gefunden. Bestätigt er aber den Fund und lässt sich sogar darauf ein, das vermisste Stück zurückzusenden, kann er laut Degott dafür haftbar gemacht werden, wenn der Mantel am Ende doch verschwindet.


Dann ist es wiederum schwierig, den Hotelier auf mündliche Aussagen festzunageln. Urlauber lassen es sich also besser schriftlich zusichern, dass ihnen etwas nachgesandt wird. «Man kann ja nach einem Telefonat eine E-Mail schreiben und sich die mündlichen Absprachen bestätigen lassen», rät Degott. «Dabei lassen sich dann auch gleich die Details zur Kostenübernahme klären.»



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