Urlauber müssen pünktlich am Check-in-Schalter seinDuisburg (dpa/tmn) - Urlauber sind selbst dafür verantwortlich, am Abreisetag pünktlich am Check-in-Schalter zu sein. Das gilt nach einem Urteil des Amtsgerichts Duisburg auch, wenn sie mit einem «Rail-&-Fly-Ticket» zum Flughafen anreisen.
Hat der Zug Verspätung und verpassen sie ihren Flug, dürfen sie sich nicht darauf verlassen, die Kosten für das Umbuchen erstattet zu bekommen (Aktenzeichen 35 C 5102/09). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell».
In dem Fall hatte der Kläger eine einwöchige USA-Reise gebucht - inklusive der Hin- und Rückfahrt mit der Deutschen Bahn. Das Reisebüro druckte ihm die Zugverbindungen aus, der Kunde nutzte die vorgeschlagenen Züge. Am Abreisetag verspäteten sich diese aber deutlich, so dass der Kläger seinen Flug verpasste und umbuchen musste. Er verlangte die Kosten dafür zurück - zu Unrecht, entschied das Gericht.
Er sei ausdrücklich darauf hingewiesen worden, 90 Minuten vor dem Abflug am Schalter einchecken zu müssen. Er habe mit der Möglichkeit einer Zugverspätung rechnen können und nicht darauf vertrauen dürfen, bei einer Verspätung trotzdem noch abgefertigt zu werden. Das Amtsgericht Duisburg urteilte damit anders als jüngst das Landgericht Frankfurt. In einem ähnlichen Fall hatte dieses zugunsten des Kunden entschieden (Aktenzeichen 2-24 S 109/09).
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