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Deutschland » Recht auf Reisen

Hobbytaucher sollten Unfallversicherung haben

Hamburg (dpa/tmn) - Hobbytaucher sollten mindestens eine Unfallversicherung haben. Dazu raten die Experten vom Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg.


Wichtig sei, dass es keine «normale» Police ist: Tauchtypische Gesundheitsschäden wie Trommelfellverletzungen sollten abgesichert sein. Auch ein Ertrinkungs- oder Erstickungstod unter Wasser kann mitversichert werden.


«Noch besser wäre der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung», rät BdV-Chefin Lilo Blunck. Beim Antrag muss der Sportler unter dem Stichwort «Hobby» Art und Umfang seiner Freizeitbeschäftigung beschreiben. Je nach Risikograd erstellt der Versicherer dann ein individuelles Angebot.


Im Urlaub hilft eine Auslandsreise-Krankenversicherung weiter. Sie übernimmt Leistungen wie den Rücktransport in die Heimat bei Unfällen oder Krankheiten, welche die Krankenkassen nicht tragen. Eine Hausratversicherung zahlt dem BdV zufolge nach einem Einbruch ins Hotelzimmer, wenn die Tauchausrüstung weg ist. Eine Privathaftpflichtversicherung tritt ein, wenn der Taucher die Geräte eines Mittauchers beschädigt.



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