Island » Recht auf ReisenFluggäste haben auch bei höherer Gewalt AnsprüchePotsdam (dpa/tmn) - Auch bei Flugverspätungen oder -ausfällen durch höhere Gewalt können Pauschalreisende Ansprüche an ihren Veranstalter stellen. Das gilt zum Beispiel für Störungen im Luftverkehr wegen der riesigen Vulkanaschewolke aus Island.
Muss eine Maschine zum Beispiel bei der Rückkehr aus dem Urlaub woanders landen als geplant, sei das als Reisemangel zu werten, erklärt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. «Dafür kann der Reisepreis gemindert werden, etwa im Umfang von rund fünf Prozent.»
Ist absehbar, dass sich ein Abflug in den Urlaub zum Beispiel wegen chaotischer Zustände am Flughafen erheblich verspäten wird, dürfen Pauschalurlauber unter Umständen sogar auf die Reise verzichten: «Wenn sich bei einer Kurzreise der Abflug zwei Tage verschieben würde, kann der Kunde vom Reisevertrag auch komplett zurücktreten und erhält den Reisepreis zurück», erklärte Fischer- Volk. Das gilt auch für den Fall von höherer Gewalt. Für Reisen von zwei Wochen Dauer gebe es dagegen kein solches Rücktrittsrecht», sagte die Reiserechtsexpertin. Auch in diesem Fall sei ein deutlich verspäteter Abflug aber ein Reisemangel, für den Geld zurück verlangt werden dürfe.
Kunden, die nur ein Flugticket gebucht haben, können wählen: «Ab der fünften Verspätungsstunde haben sie das Recht, auf den Flug zu verzichten.» In dem Fall muss ihnen der volle Flugpreis erstattet werden. «Oder sie wählen einen Ausweichflug zum Beispiel am nächsten Tag», sagte Fischer-Volk. Der muss ihnen dann ohne Mehrkosten eingeräumt werden. In diesem zweiten Fall müsste die Fluggesellschaft dann auch die Übernachtungskosten tragen.
Konnten Fluggäste gar nicht fliegen und mussten sie wegen der chaotischen Zustände am Flughafen übernachten, haben sie dagegen keinen Anspruch auf Schadenersatz. «Ihnen ist ja im materiellen Sinn kein Schaden entstanden», erklärte Fischer-Volk. Grundsätzlich ist die Fluggesellschaft aber zur Betreuung ihrer Kunden verpflichtet, wenn diese lange Wartezeiten hinnehmen müssen. Dazu gehört zum Beispiel, dass sie sie mit Essen und Getränken versorgen müssen. «Sie müssen sich auch um Übernachtungsmöglichkeiten bemühen», sagte Fischer-Volk. Das gilt auch dann, wenn Hunderte von Fluggästen betroffen sind und die Hotelpreise entsprechend anziehen - wie bereits am Donnerstagabend zu beobachten war.
Weitere Reisenachrichten für Südsudan
Mehr Nachrichten für Südsudan »
Weitere Reisenachrichten in "Recht auf Reisen"
Mehr Nachrichten in "Recht auf Reisen" »
Noch kein Kommentar vorhanden ... |
Um Kommentare verfassen zu können, musst du dich einloggen.
|