Ansprüche des Urlaubers bei FlugverspätungenKarlsruhe (dpa) - Fluggäste haben nach einer 2004 erlassenen Verordnung der Europäischen Union bei einer Flugverspätung von mindestens fünf Stunden einen Anspruch auf Erstattung des Flugpreises.
Kürzere Verzögerungen können zu Ansprüchen auf Verpflegung oder Unterbringung im Hotel führen. Bei «Nichtbeförderung» des Gastes - etwa wegen Überbuchung - oder bei Annullierung des Flugs gibt es unter bestimmten Voraussetzungen zudem Ausgleichsleistungen zwischen 250 und 600 Euro, je nach Länge der Flugstrecke.
Daneben kann ein verspäteter Flug den Kunden zu Abzügen vom Gesamtpreis seiner Pauschalreise berechtigen. Verschiedene Gerichte haben beispielsweise vier Stunden Verspätung bei einer Kurzreise und acht Stunden bei einem Transatlantikflug als einen solchen «Reisemangel» anerkannt. Bei einem um acht Stunden verspäteten Vier-Stunden-Flug reduzierte das Amtsgericht Hamburg den anteiligen Preis für den ersten Tag um ein Viertel. Im Extremfall ist auch eine Kündigung der kompletten Reise möglich, etwa dann, wenn bei einer fünftägigen Städtereise die erste Übernachtung praktisch wegfällt.
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