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Deutschland » Recht auf Reisen

Ersatzausweis zur Identifizierung reicht in EU

Flugzeug in der Abenddämmerung
Innerhalb der EU-Grenzen: Fluggesellschaften dürfen einen Passagier nicht abweisen, wenn er einen Ersatzausweis vorweisen kann. (Bild: dpa)

Lübeck/Wiesbaden (dpa/tmn) - Bei Flügen innerhalb der Europäischen Union müssen deutsche Passagiere nicht immer ihren Personalausweis oder Reisepass dabei haben. Ein von der Bundespolizei ausgestelltes Ersatzdokument tut es zur Not auch.


Das hat das Amtsgericht Lübeck entschieden (Az. : 28 C 331/07), berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in der Zeitschrift «ReiseRecht aktuell».


Im verhandelten Fall ging es um einen Flug von Lübeck nach Stockholm. Eine Passagierin hatte ihren Personalausweis vergessen, ihren Führerschein aber dabei. Das reichte der Bundespolizei, um ihr am Flughafen einen Ersatz-Personalausweis auszustellen. Den wollte der Billigflieger, bei dem der Flug gebucht war, aber nicht akzeptieren. Er verwies auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), in denen ein Pass oder Personalausweis gefordert wurde.


Diese AGB erklärte das Gericht jedoch im strittigen Punkt für unwirksam. Die Einreise nach Schweden sei für Bundesbürger auch mit einem vorläufigen Personalausweis möglich. Diesen habe die Frau nur bekommen, weil sich die Beamten der Bundespolizei von ihrer Identität hatten überzeugen können.


Auch der Fluggesellschaft müsse deshalb das Ersatzdokument ausreichen, um die Passagierin sicher als Inhaberin des gebuchten Tickets identifizieren zu können. Die Fluggesellschaft musste der Frau laut dem Gerichtsurteil 746,42 Euro erstatten. Zu diesem Preis hatte sie sich bei einer anderen Airline ein Ticket gekauft, um am gewünschten Tag doch noch nach Stockholm zu reisen.



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