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Deutschland » Recht auf Reisen

Schadenersatz bei Verschulden der Reederei

Oberkirch (dpa/tmn) - Bei einem Unfall wie dem vor Kurzem passierten Brand an Bord des Kreuzfahrtschiffs «Carnival Splendor» haben Passagiere möglicherweise Anspruch auf Schadenersatz.


Das hänge von zwei Fragen ab, erklärt Rechtsanwalt Christian Rittmann aus dem baden-württembergischen Oberkirch: Erstens davon, ob die Reederei oder der Veranstalter den Brand verschuldet haben. Und zweitens davon, ob die Reise erheblich beeinträchtigt wurde.


Ein Verschulden liegt laut Rittmann vor, wenn ein Mitarbeiter einen Fehler machte oder das Schiff ungenügend gewartet wurde. Die Beweislast liege beim Veranstalter. Ein nicht erkennbarer Materialfehler, etwa wenn ein neuer Ölschlauch platzt, sei dagegen höhere Gewalt. Was den Brand im Maschinenraum der «Carnival Splendor» verursacht hat, wird derzeit untersucht.


Außer Frage steht im aktuellen Fall aber, dass die Reise erheblich beeinträchtigt wurde. Nach dem Brand funktionierte mehrere Tage die Klimaanlage nicht, es gab keine kalten Getränke und nur eine Notstromversorgung. Von einer Kreuzfahrt könnten Urlauber aber eine hohe Qualität erwarten, sagt Rittmann. Für die Tage, an denen das Schiff manövrierunfähig auf dem Meer trieb, könnten die Passagiere den Reisepreis um 100 Prozent mindern.


Wie viel Schadenersatz Urlaubern zusteht, ist laut Rittmann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs klar geregelt (Aktenzeichen: X ZR 118/03). Falls die Kunden den Reisepreis um mindestens 30 Prozent mindern könnten, stünden ihnen ebenso viel Prozent des Reisepreises als Schadenersatz zu.


Die «Carnival Splendor» war am Sonntag (7. November) zu einer einwöchigen Kreuzfahrt nach Mexiko aufgebrochen. Am Montag brach ein Feuer im Maschinenraum aus. Es konnte zwar gelöscht werden, doch danach fiel auf dem 290 Meter langen Schiff der Strom aus. Es musste in den Hafen von San Diego geschleppt werden.



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