Gericht: Höhere Entschädigung bei FlugverspätungKarlsruhe (dpa) - Fluggäste können bei Verspätungen auf langen Reisen mit mehreren Teilstrecken mit höheren Entschädigungen rechnen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag (14. Oktober) entschieden.
Bei Verspätungen, durch die ein Reisender seinen Anschlussflug verpasst, besteht Anspruch auf Entschädigung für die gesamte Strecke und nicht nur für einen Teil, so das Gericht (Aktenzeichen: Xa ZR 15/10). Im konkreten Fall ging es um einen Mann, der mit seiner Ehefrau im Mai 2005 von Berlin über Amsterdam auf eine Karibikinsel fliegen wollte. Wegen Nebels zog die KLM die Flugscheine für die erste Strecke ein und gab neue für einen Flug am nächsten Tag aus. Das Ehepaar kam dadurch einen Tag später an seinem Zielort an. Die KLM wollte das Paar - wenn überhaupt - nur für die kurze Strecke nach Amsterdam entschädigen.
Der BGH stellte jedoch klar, dass den Reisenden schon wegen der Annullierung des Fluges von Berlin nach Amsterdam eine Entschädigung für die gesamte Strecke - 600 Euro pro Person - zusteht.
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