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TravelingWorld » Reisenews » Recht auf Reisen » Hohe Stornokosten bei Olympiareisen: Teilweise unzulässig

China » Recht auf Reisen

Hohe Stornokosten bei Olympiareisen: Teilweise unzulässig

Urteil
Stornokosten bei Olympiareisen: Gericht erklärt Höhe der Gebühren für unzulässig. (Bild: dpa)

Stuttgart/Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Beim Stornieren von Reisen zu den Olympischen Spielen in Peking können hohe Gebühren anfallen - sie sind in einigen Fällen aber unzulässig.


Das teilt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart mit und verweist auf ein Urteil des Landgerichts Frankfurt (Az. : 2-02 O 438/07). In dem Fall hatte der Veranstalter Dertour von Olympia-Besuchern für Stornierungen seit Februar Gebühren von 80 Prozent des Reisepreises sowie den vollen Wert der Eintrittskarten zu den Wettkämpfen gefordert. Das Gericht sah dies den Angaben zufolge aber als unangemessen an und erklärte die Bedingungen für unwirksam.


«Betroffene Urlauber können daher jetzt ihre Stornokosten zurückfordern», sagte Dunja Richter von der Verbraucherzentrale in Stuttgart. «Das gilt bislang aber nur für diejenigen, die bei diesem Veranstalter gebucht haben. » Für andere Urlauber empfehle es sich, vor dem Buchen einer China-Reise anlässlich der Olympischen Spiele im August die Stornoregelungen zu prüfen, um nicht von hohen Gebühren überrascht zu werden.


Der Veranstalter Dertour in Frankfurt wollte sich noch nicht zu dem Urteil äußern, sondern die nähere Begründung der Richter abwarten.


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