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Deutschland » Recht auf Reisen

Flugprämienprogramm: Bonuspunkte müssen länger gelten

Wiesbaden (dpa/tmn) - Punkte oder Meilen aus einem Flugprämienprogramm dürfen nicht verfallen, wenn die Fluggesellschaft es beendet. Denn das würde eine Benachteiligung darstellen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH).


Eine Klausel, nach der die Bonuspunkte ihre Gültigkeit schon nach sechs Monaten verlieren, ist unwirksam, urteilte der BGH (Aktenzeichen: Xa ZR 37/09). Andernfalls werde der Kunde unangemessen benachteiligt, berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell».


Geklagt hatte der Teilnehmer eines Flugprämienprogramms, bei dem Bonuspunkte bis zu 60 Monate nach dem Flugdatum eingelöst werden konnten. In den Klauseln behielt sich die Fluggesellschaft jedoch vor, das Programm jederzeit auch ohne Ankündigung zu beenden. Alle Bonuspunkte müssten dann innerhalb eines halben Jahres genutzt werden.


Ersteres ist nach Ansicht des BGH das gute Recht der Fluggesellschaft. Ein Rabattangebot zur Kundenbindung sei schließlich eine freiwillige Leistung. Nicht akzeptabel sei allerdings, dass die Möglichkeit, den Rabatt in Anspruch zu nehmen, drastisch eingeschränkt wird. Das Unternehmen habe den Zeitraum, in dem die Bonuspunkte einzulösen sind, auf ein Zehntel verkürzt. Der Kunde werde so erheblich darin behindert, den versprochenen Rabatt auch nach Ende des Programms zu nutzen.



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