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Deutschland » Recht auf Reisen

«Gesteigertes Lebensrisiko» auf Segelschiffreisen

Hannover (dpa/tmn) - Segelschiffreisen bergen ein «gesteigertes allgemeines Lebensrisiko». Das sollte Urlaubern bewusst sein - besonders dann, wenn sie selbst erfahrene Segler sind, wie das Landgericht Hannover entschieden hat (Aktenzeichen: 19 O 247/08).


Laut dem Urteil können Touristen kein Schmerzensgeld für Verletzungen fordern, die sie beim Rückwärtsgehen an Bord während eines Anlegemanövers erlitten haben. Auf das Urteil weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in der Zeitschrift «ReiseRecht aktuell» hin.


In dem Fall ging es um eine Südseereise an Bord eines Katamarans. Dabei brach sich eine Frau ein Sprunggelenk, weil sie beim Rückwärtsgehen in eine geöffnete Luke im Deck trat, die kurz vorher noch verschlossen war. Von dem Veranstalter forderte sie deshalb mindestens 10 000 Euro Schmerzensgeld. Das Gericht entschied aber zugunsten des Anbieters: Reisen mit einem Katamaran sowie Segelmanöver seien «per se gefährlich», da sich auf einem solchen Boot zahlreiche Hindernisse befinden. Wer sich an Bord gegen die eigene Blickrichtung bewegt, nehme solche typischen Gefahren durch sein Verhalten in Kauf.



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