Airline haftet bei Flugausfall nach technischem DefektFrankfurt/Main (dpa) - Luftfahrtunternehmen haften für alle Flugausfälle, die von technische Defekte verursacht werden. Das berichtet die «Neue Juristische Wochenschrift» unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt.
Nach dem Richterspruch gilt dies auch dann, wenn nicht die Fluggesellschaft selbst, sondern andere Firmen für den Defekt verantwortlich sind (Az.: 29 C 2088/09). Das Gericht gab mit seinem Urteil der Schadenersatzklage eines Fluggastes statt. Der Kläger hatte sein Urlaubsziel in Hawaii erst mit zwei Tagen Verspätung erreicht. Ursache war ein Schaden an einer Tragfläche. Zu der Beschädigung war es gekommen, als die Maschine von einem Fremdunternehmen zum Abfluggate geschleppt worden war. Die Fluggesellschaft machte geltend, sie sei für den Schaden nicht verantwortlich und müsse daher auch nicht haften.
Das Amtsgericht sah die Sache anders. Im Interesse des Verbraucherschutzes müsse eine Fluggesellschaft für alle Störfälle einstehen, die mit dem Flugbetrieb in Zusammenhang stehen. Das gelte auch für Vorfälle, die nicht in unmittelbarer Verantwortung der Airline liegen, heißt es in dem inzwischen rechtskräftigen Urteil.
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