USA » Recht auf ReisenWeiterhin kein Stornorecht bei Florida-ReisenPotsdam (dpa/tmn) - Bereits gebuchte Urlaubsreisen nach Florida können aus Angst vor Öl an den Stränden nicht kostenfrei abgesagt werden. Zwar bestehe die Gefahr, dass der Ölteppich im Golf von Mexiko bald Floridas Küsten erreicht.
Es sei aber noch nicht genau genug einzuschätzen, welche Strände dort eventuell in Mitleidenschaft gezogen werden, sagte Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam. Im US-Bundesstaat Louisiana erreicht dickflüssiges Öl dagegen inzwischen die Küste und schädigt dort empfindliches Marsch- und Sumpfland. Das Öl strömt aus einem Bohrloch in etwa 1500 Metern Tiefe, das seit dem Untergang der Bohrinsel «Deepwater Horizon» am 21. April offen ist.
Die Reiseveranstalter haben allerdings eine «Beobachtungspflicht», sagte Fischer-Volk. Sie müssen sich auf dem Laufenden halten, inwieweit Reisen beeinträchtigt werden könnten und ihre Kunden auch rechtzeitig darüber informieren, wenn das zu erwarten ist. Ein Recht, dann kostenlos zu stornieren, gebe es allerdings nur, wenn die Beeinträchtigungen am Urlaubsort erheblich sind. Wenn bei einer Reise das Baden im Meer nicht im Mittelpunkt steht und zum Beispiel auch Swimmingpools genutzt werden könnten, sei das eher nicht der Fall. Dann habe die Reise zwar einen Mangel - aber keinen so erheblichen, dass man vom Reisevertrag zurücktreten dürfe.
Wer sich Sorgen macht, ob er derzeit nach Florida fliegt oder besser zu Hause bleibt, sollte mit seinem Veranstalter Kontakt aufnehmen und nachfragen, ob eine Möglichkeit zum Umbuchen besteht, rät die Reiserechtsexpertin: «Die Reiseunternehmen wollen ihre Kunden schließlich behalten und lassen oft mit sich reden.»
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