BGH: Ryanair muss kein Bargeld annehmenKarlsruhe/Hahn (dpa) - Die Billig-Fluglinie «Ryanair» muss kein Bargeld von ihren Kunden annehmen. Sie darf dann aber keine zusätzlichen Gebühren für die Zahlung mit Kredit- oder ec-Karte verlangen.
Dies bedeute eine unangemessene Benachteiligung der Kunden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte gegen die Fluglinie wegen ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen geklagt.
Demnach akzeptiert Ryanair kein Bargeld. Für die Zahlung mit Kreditkarte verlangt das Unternehmen eine Gebühr von vier Euro, für sonstige Zahlungskarten 1,50 Euro. Kostenfrei ist lediglich die Zahlung mit einer sogenannten «Visa Electron-Karte».
Diese Regelung benachteilige die Kunden, so der BGH. Das Unternehmen müsse seinen Kunden die Möglichkeit eröffnen, die Zahlung auf einem gängigen und mit zumutbarem Aufwand zugänglichen Weg zu entrichten, ohne dass dafür eine zusätzliche Gebühr zu bezahlen ist. Der Ausschluss der Barzahlung sei hingegen nicht als unangemessen anzusehen. Hierfür sei ausschlaggebend, dass die Fluglinie ihre Leistungen nahezu ausschließlich im Fernabsatz erbringt und eine Barzahlung für beide Parteien mit erheblichem Aufwand verbunden wäre.
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