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Deutschland » Recht auf Reisen

Schimmel im Hotel nicht automatisch Reisemangel

Wiesbaden (dpa/tmn) - Schimmelbildung im Hotel ist nicht immer ein Reisemangel, für den Pauschalurlauber Geld zurück bekommen. Das hat das Landgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: 22 S 93/09) entschieden.


Findet sich der Schimmel zum Beispiel in einem Drei-Sterne-Hotel in der Türkei in geringem Umfang im Bad, so muss das toleriert werden. Das gelte umso mehr, wenn es sich um ein preiswertes Hotel und eine Reise handelt, für die inklusive Flug für 14 Tage nur 589 Euro bezahlt wurden. Auf das Urteil weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell» hin.


Hinzu kommt, dass die Kläger im verhandelten Fall nicht angegeben hätten, wo sich der Schimmel denn befunden habe. Auch die Beschwerde, die Zimmer seien massiv verdreckt gewesen, sei zu pauschal formuliert. Daran lasse sich nicht erkennen, welcher Schmutz in welchem Umfang vorhanden gewesen sein soll, befanden die Richter.


Ähnliches gilt für die Klagen der Urlauber, die Tischdecken seien dreckig und das Besteck sei schlecht gespült gewesen: Kleinere Flecken von Kaffee auf der Decke seien bei einem derart preiswerten Hotel in der Türkei hinzunehmen, so das Gericht. Auch Wasserflecken am Besteck seien zwar eine Unannehmlichkeit, aber kein Reisemangel.



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