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Island » Recht auf ReisenReisekündigung wegen Aschewolke: Touristen zahlen HotelWiesbaden (dpa/tmn) - Der Urlaub ist zu Ende, doch wegen der über Europa hinwegziehenden Aschewolke fällt der geplante Rückflug aus: In dieser Situation haben Veranstalter die Möglichkeit, den Reisevertrag wegen höherer Gewalt zu kündigen.
«Die Hotelkosten muss der Reisende dann allein tragen», erklärte der Reiserechtler Holger Hopperdietzel aus Wiesbaden. Der Veranstalter bleibe aber in der Pflicht, seine Gäste nach Hause zu bringen. Ein weiterer Wermutstropfen für den gekündigten Pauschalreisenden: «Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung werden geteilt.» Es gibt allerdings Veranstalter, die die Übernachtungskosten aus Kulanz übernehmen.
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