Buchungsplattform als Reisevermittler nicht haftbarFrankfurt (dpa/tmn) - Wer auf einer Buchungsplattform Flüge oder Reisen kauft, sollte sich vergewissern, wer die Dienstleistung eigentlich anbietet, und die Geschäftsbedingungen des Leistungsträgers studieren.
Denn oft treten Online-Plattformen nur als Vermittler auf und bieten keine Reisen im eigenen Namen an. In solchen Fällen können sie bei Problemen mit dem gebuchten Flug oder der Reise nicht haftbar gemacht werden. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschieden (Aktenzeichen: 16 U 238/08). Auf das Urteil weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell» hin.
Im verhandelten Fall war ein Kunde, der Flüge gekauft hatte, von der Buchungsplattform nicht über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Airline aufgeklärt worden. Deshalb wusste er zum Beispiel nicht, dass die Tickets nicht übertragbar und Namensänderungen nicht zulässig sind. Nach einer Stornierung bekam der Mann sein Geld nicht komplett zurück und zog vor Gericht. Das OLG wies die Klage aber ab.
Als Begründung führte das Gericht an, die Plattform sei hier nur als Leistungsvermittlerin aufgetreten. Kunden müssten Ansprüche auf Kostenerstattung aber beim Reiseveranstalter oder Leistungsträger direkt anmelden. In ihren eigenen Geschäftsbedingungen habe die Plattform ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie bei den einzelnen Reiseangeboten auf die Informationen der Leistungsträger angewiesen sei und keine Garantie für die Vollständigkeit und Richtigkeit der von diesen Unternehmen übermittelten Klauseln übernehmen könne.
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