Keine pauschalen Ansprüche bei Flug-AnnullierungKarlsruhe (dpa) - Wird ein Flug annulliert, hat ein Fluggast nicht automatisch Ansprüche auf Ausgleichszahlungen und Schadenersatz. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Donnerstag (25. März) hervor.
Die Frage, ob ein Flug zu Recht gestrichen worden ist, lasse sich nicht allgemeingültig entscheiden, so die Karlsruher Richter. Genau geprüft werden müsse auch, ob eine Fluggesellschaft ihrer Verpflichtung ausreichend nachgekommen sei, für Ersatz zu sorgen. Der BGH verwies mit seinem Urteil einen Fall an das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz zur Klärung dieser Fragen zurück. Geklagt hatte ein Mann, dessen Rückflug aus dem spanischen Jerez de la Frontera von einem Billigflieger wegen Nebels gestrichen worden war.
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