Veranstalter muss Ausländern keine Visa-Infos gebenWiesbaden (dpa/tmn) - Reiseveranstalter müssen ausländische Kunden nicht über die Einreisebestimmungen des gebuchten Ziellandes aufklären. Sie sind auch nicht verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass es dort besondere Bestimmungen geben könnte.
Das entschied das Amtsgericht Baden-Baden (Aktenzeichen: 16 CV 2/09). Nach geltender Rechtsprechung gibt es zwar eine grundsätzliche Aufklärungs- und Informationspflicht. Sie gelte aber nur für Angehörige des Mitgliedstaates, in dem die Reise angeboten wird. Auf das Urteil weist die von der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden herausgegebene Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell» hin.
In dem Fall hatte ein Bosnier geklagt, der in Deutschland eine Reise nach London gebucht hatte. Weil ihm das nötige Visum fehlte, durfte er am Abflughafen noch nicht einmal einchecken, woraufhin er seinen Reiseveranstalter verklagte. Zu Unrecht, urteilte das Gericht. Ein ausländischer Reisender könne nicht ohne weiteres erwarten, dass ein deutscher Veranstalter sich mit sämtlichen Pass- und Visabestimmungen ausländischer Staaten gegenüber jeder weiteren Nation auskennt. Auch ein Hinweis darauf, dass es besondere Bestimmungen geben könne, sei keine Pflicht. Schließlich sei es eine Selbstverständlichkeit, dass die Einreisebestimmungen von Land zu Land unterschiedlich sein können. Ein solches Wissen könne bei jedem durchschnittlichen Reisenden vorausgesetzt werden.
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