BGH: Anspruch auf Entschädigung bei verspäteten FlügenKarlsruhe (dpa) - Nun ist es auch vom höchsten deutschen Zivilgericht entschieden: Passagiere deutlich verspäteter Flüge können künftig bis zu 600 Euro als Ausgleich von ihrer Fluglinie verlangen.
So lautet die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in einem am Freitag (19. Februar) veröffentlichten Urteil. Die Karlsruher Richter stehen damit im Einklang mit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), der schon im vergangenen November den Weg für mehr Rechte der Fluggäste geebnet hatte.
Der Gerichtshof in Luxemburg hatte dabei erstmals anerkannt, dass Fluggästen pauschale Zahlungen von - je nach Distanz - 250, 400 oder 600 Euro zustehen, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden verspätet ist.
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