Reisemängel am Urlaubsort unmittelbar rügenKoblenz (dpa) - Bei Reisemängeln am Urlaubsort müssen sich Touristen unmittelbar beim Reiseveranstalter beschweren. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz.
Demnach genügt es nicht, wenn die Mängel entweder bei der Hotelleitung oder beim Reisebüro gerügt werden. Daher verliert der Reisende mögliche Schadensersatzansprüche, wenn er sich den falschen Adressaten für seine Beschwerde ausgesucht hat (Aktenzeichen: 5 U 766/09).
Das Gericht gab mit seinem Beschluss einem Reiseveranstalter Recht. Dieser hatte sich geweigert, einem Kunden Schadenersatz zahlen zu müssen. Der Kunde hatte vor Ort bei der Hotelleitung verschiedene Mängel gerügt. Unter anderem sah er sich dadurch in seinen Urlaubsfreuden beeinträchtigt, dass «alle paar Minuten eine Kokosnuss zu Boden krachte». Der Reiseveranstalter machte geltend, er habe von den angeblichen Mängeln nichts gewusst.
Das OLG befand, der Kläger habe mögliche Schadensersatzansprüche verloren. Denn die Rüge am Urlaubsort solle dem Reiseveranstalter ermöglichen, vorhandene Mängel abzustellen. Die Hotelleitung sei schon deshalb der falsche Adressat, weil sie gewöhnlich nicht rechtlich betrachtet Vertreter des Reiseveranstalters sei.
Weitere Reisenachrichten für Südsudan
Mehr Nachrichten für Südsudan »
Weitere Reisenachrichten in "Recht auf Reisen"
Mehr Nachrichten in "Recht auf Reisen" »
| Noch kein Kommentar vorhanden ... |
Um Kommentare verfassen zu können, musst du dich einloggen.
|