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TravelingWorld » Reisenews » Recht auf Reisen » Kreditkartenzahlung erfolglos: Airline muss nachfragen

Deutschland » Recht auf Reisen

Kreditkartenzahlung erfolglos: Airline muss nachfragen

Dortmund (dpa/tmn) - Fluggesellschaften dürfen reservierte Plätze nicht einfach anderweitig vergeben, weil die Online-Bezahlung per Kreditkarte nicht funktioniert hat. Sie müssen in solchen Fällen den Kunden vielmehr informieren und ihm eine Frist für einen zweiten Bezahlversuch setzen.


Das hat das Amtsgericht Dortmund entschieden (Az.: 8 O 400/08), berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell». Im verhandelten Fall ging es um eine Korfu-Reise, die im Internet gebucht wurde und dort auch per Kreditkarte bezahlt werden sollte. Dies gelang jedoch nicht.


Möglicherweise hatte sich der Kunde bei der Nummerneingabe vertippt. Dem Urlauber fiel jedoch nicht auf, dass seine Kreditkarte nicht belastet wurde - und erlebte am Flughafen eine Überraschung: Die Plätze für ihn und seine Begleiter waren an andere Touristen vergeben worden. Er buchte daraufhin bei einer anderen Fluggesellschaft teurere Tickets und verlangte den Differenzbetrag vom ursprünglichen Vertragspartner.


Das Gericht gab dem Kläger Recht und erklärte eine entsprechende Passage in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Airline für unwirksam. Es könne von der Fluggesellschaft verlangt werden, dass sie ihren Kunden «zumindest per E-Mail von dem Scheitern des ersten Zahlungsversuchs unterrichtet» und ihm eine Nachfrist setzt. Auch eine zweite AGB-Klausel, wonach die Fluggesellschaft die versäumte Zahlung der Schufa melden durfte, erklärte das Gericht für unwirksam.



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