Urlauber müssen bei Krankheit sofort stornierenMünchen (dpa/tmn) - Urlauber müssen Komplikationen bei der Heilung nach einer Operation wegen einer schweren Erkrankung einkalkulieren. Sie dürfen nicht wie selbstverständlich davon ausgehen, dass der Erkrankte schon rechtzeitig gesund werden wird.
Stornieren sie eine gebuchte Reise erst, wenn Komplikationen bekanntwerden, muss die Versicherung nicht in vollem Umfang zahlen, entschied das Amtsgericht München (Az.: 114 C 32596/07). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in der Zeitschrift «ReiseRecht aktuell» (Az.: 12 S 125/08).
In dem Fall hatte der Kläger für sich und seine Frau eine Kanadareise für 4374 Euro gebucht. Dann wurde sein Schwiegervater wegen einer schweren Erkrankung operiert. Als sich dessen Gesundheitszustand verschlechterte, stornierte der Kläger die Reise. Der Veranstalter erstattete vom Reisepreis nur 1698 Euro. Zu Recht, entschied das Gericht: Das Argument des Klägers, der Versicherungsfall sei erst zum Zeitpunkt der Komplikationen eingetreten, überzeuge nicht. Das Risiko einer nicht rechtzeitigen Wiedergenesung oder einer weiteren Verschlechterung gehöre nicht zum Versicherungsschutz.
Der Kläger sei verpflichtet gewesen, die Reise unverzüglich beim Bekanntwerden der schweren Erkrankung zu stornieren. Und er habe nur Anspruch auf Erstattung der Kosten, die bei sofortiger Stornierung angefallen wären. Genau diese Summe hatte der Veranstalter schon überwiesen.
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