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Deutschland » Recht auf Reisen

Beim Buchen von Gruppen-Skireisen gilt Reiserecht

Münster (dpa/tmn) - Bei der Buchung der Gruppenunterkunft für eine Skireise gilt nicht Miet-, sondern Reiserecht. Das ist auch dann der Fall, wenn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters von «Mietbedingungen» die Rede ist.


Entsprechend müssen sich die Gäste an die im Reiserecht gültigen Fristen bei der Reklamation von Mängeln halten, entschied das Landgericht Münster (Az.: 8 S4/08). Auf das Urteil weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in der Zeitschrift «ReiseRecht aktuell» hin.


Im verhandelten Fall hatte ein Sportverein für seine Mitglieder eine Unterkunft für einen Skiurlaub in der Schweiz gebucht. Fünf Monate später kam die Mitteilung, die betreffende Unterkunft stehe nicht zur Verfügung. Die Organisatoren der Reise buchten schließlich eine Ersatzunterkunft zu deutlich höheren Kosten und klagten auf eine Kompensationszahlung - zu Unrecht, wie das Gericht entschied.


Ansprüche auf Schadensersatz bestünden nicht. Denn die Frist von einem Monat, in der der Kläger nach geltendem Reiserecht seine Ansprüche hätte geltend machen müssen, sei nicht eingehalten worden. Es sei aber eindeutig nach Reiserecht zu entscheiden: Dafür spreche, dass es eine «Buchungsbestätigung» gegeben habe, in der sogar eine Reiserücktrittsversicherung angeboten worden sei. In den AGB sei zudem auf das Vorliegen eines Sicherungsscheins hingewiesen worden. Und die Firma habe die Unterkunft in einem «Reiseprospekt» angeboten.



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