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Deutschland » Recht auf Reisen

Mängel bei Pauschalreise dem Veranstalter melden

Duisburg (dpa/tmn) - Ärgerliches Versäumnis: Immer wieder vergessen Pauschalurlauber, dass sie sich bei Reisemängeln an den lokalen Vertreter des Veranstalters wenden müssen.


Denn wer einen Fehler am Ferienort nur mit Mitarbeitern des Hotels bespricht, kann später kein Geld von seinem Veranstalter zurückfordern. Das musste in einem Verfahren vor dem Amtsgericht Duisburg auch ein Urlauber erkennen, der wegen Gestanks im Hotelzimmer eine Preisminderung vom Veranstalter einklagen wollte (Az.: 33 C 1392/08). Auf den Fall weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in der Zeitschrift «ReiseRecht aktuell» hin.


Der Tourist hatte am Urlaubsort zwar mit dem Reiseleiter über die Geruchsbelästigung in seinem Zimmer geredet - aber erst, nachdem er in einen anderen Raum umgezogen war. In den Tagen zuvor, als das Problem noch bestand, war er sowohl an der Rezeption als auch beim Juniorchef des Hotels vorstellig geworden. Die Anforderungen an eine Mängelanzeige beim Veranstalter wurden damit nicht erfüllt. Für die Tage im «Stinkezimmer» gab es für den Gast kein Geld zurück.



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