Baulärm auf Hotelgelände rechtfertigt Preis-MinderungBerlin/Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Bei dauerndem Baulärm auf der Hotelanlage können Urlauber eine Minderung des Reisepreises verlangen. Darauf weist die Deutsche Anwaltsauskunft in Berlin hin. Sie beruft sich auf ein Urteil des Landgerichts Frankfurt (Az.: 2/24 S 243/06).
Das gelte auch, wenn der Baulärm nicht im Hotelzimmer, aber im gesamten Außenbereich zu hören ist. Der Reiseveranstalter hafte auch, wenn er im Katalog an anderen Stellen auf Großbaustellen in der Nähe des Hotels hinweist.
Der Kläger verbrachte seinen Urlaub in einem Hotel in den Vereinigten Arabischen Emiraten. In der Umgebung des Hotels wurde 24 Stunden am Tag auf drei Großbaustellen gearbeitet. Das Landgericht erkannte dem Mann in zweiter Instanz eine Minderung des Reisepreises um 45 Prozent zu. Denn der Baulärm habe die Reise erheblich beeinträchtigt.
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