Bissige Bettwanzen: Schadensersatz für UrlauberFrankfurt/Main (dpa) - Ein Ehepaar hat wegen einer größeren Menge Bettwanzen in einem Fünf-Sterne-Hotel in Ägypten erheblichen Schadensersatz sowie Schmerzensgeld zugesprochen bekommen.
Das Amtsgericht Frankfurt verurteilte das Reiseunternehmen zur Rückzahlung des kompletten Reisepreises und sprach der von den Wanzen erheblich verletzten Ehefrau weitere 1500 Euro Schmerzensgeld zu (Az. : 30 C 3745/06-24).
Bereits am zweiten Urlaubstag hatten die Bettwanzen zugebissen. Die Urlauberin verspürte starken Juckreiz, zu dem nach den folgenden Nächten Ekzeme und Schwellungen am ganzen Körper kamen. Der Reiseveranstalter wandte sich mit dem Argument gegen die Zahlungsforderung, in keinem anderen Hotelzimmer seien Wanzen gefunden worden. Laut Urteil steht es nach Zeugenaussagen jedoch zweifelsfrei fest, dass sich in der Matratze der Urlauber die nachtaktiven Tiere entfalten konnten.
Laut Urteil war die Reise wegen der Bettwanzen jedoch mit einem «erheblichen Mangel» behaftet, der zur «Schadensersatz- und Schmerzensgeld-Pflicht» führe. Obwohl der Ehemann nicht selbst von den Wanzen gebissen worden war, sprach das Gericht auch ihm einen Teil des Schadensersatzes zu. Er habe sich schließlich um seine verletzte Frau kümmern müssen, statt den Ägyptenaufenthalt genießen zu können.
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