Rücktrittsversicherung greift nicht bei SchweinegrippeBerlin/Hamburg (dpa/tmn) - Eine Reiserücktrittsversicherung hilft Kunden derzeit offenbar nicht, wenn sie aus Angst vor der Schweinegrippe eine individuell gebuchte Reise nicht antreten wollen.
«In den Musterbedingungen für Reiserücktrittskosten-Versicherungen sind solche Fälle ausdrücklich ausgeschlossen», sagte Hans Geldmacher vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am Dienstag (28. April) in Berlin. Es gebe also in der Regel kein Rücktrittsrecht bei gleichzeitiger Erstattung des Reisepreises, weil in einem Land eine Krankheit ausgebrochen ist.
Das gelte selbst dann, wenn die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Situation noch zur Pandemie erklären sollte. Die WHO hatte die Alarmstufe von 3 auf 4 erhöht - eine Pandemie liegt auf Stufe 6 vor. Geldmacher wies darauf hin, dass einzelne Versicherer in ihren Vertragsbedingungen anderes vorsehen könnten. Die HanseMerkur Versicherung in Hamburg etwa erachtet weder eine Pandemie noch die aktuelle Alarmstufe als «versicherten Grund». «Das ist dasselbe wie bei einem Hurrikan oder wie damals bei SARS: Wir versichern nur den Fall, dass der Kunde erkrankt, verunfallt oder stirbt», erklärte Michael Mangelsdorf, Gruppenleiter Reiseversicherung.
Für eine Übernahme der Kosten eines Reiseabbruchs vor Ort müsste der Kunde selbst von der Krankheit betroffen sein - die Angst vor einer Erkrankung reiche nicht aus. Wer nicht individuell, sondern bei einem Veranstalter seine Reise gebucht hat, hat allerdings gute Chancen auf einen Rücktritt vom Reisevertrag. Verbraucherschützer schätzen den Ausbruch der Schweinegrippe als einen Fall von höherer Gewalt ein, der das kostenlose Stornieren erlaubt. Das gelte für Mexiko-Stadt, aber auch für das ganze Land. Die großen deutschen Reiseveranstalter bieten mittlerweile kostenlose Umbuchungen und größtenteils auch kostenlose Stornierungen an.
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