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TravelingWorld » Reisenews » Recht auf Reisen » Krach bis in die Nacht: Geld zurück für Urlauber

Deutschland » Recht auf Reisen

Krach bis in die Nacht: Geld zurück für Urlauber

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Ständig laute Musik und Baustellenlärm direkt neben ihrem Hotelzimmer müssen Touristen nicht hinnehmen. Wenn tagsüber Hämmern und Metallarbeiten sowie laute Musik bis Mitternacht die Urlaubsruhe stören, ist das ein Reisemangel.


So urteilte das Landgericht Frankfurt (Az.: 2-24 S 29/07). Es sprach im konkreten Fall den betroffenen Touristen für die infrage kommenden Tage eine Erstattung von 50 Prozent des Reisepreises zu. Dass die Musik von einem öffentlichen Platz neben dem Hotel kam, war dabei unerheblich, berichtet die Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell».


Die Kläger hatten in einem Hotel Urlaub gemacht, in dem sie zunächst der Lärm durch die Aufbauarbeiten an einer Showbühne nervte. Von 8.00 bis 18.00 Uhr liefen außerdem lautstark zwei Kompressoren. Die anschließende Musikbeschallung von teilweise 140 Dezibel dauerte sogar bis 24.00 Uhr oder länger, auch am Wochenende. Das war ein klarer Reisemangel, befand das Gericht. Der Lärm sei an acht Tagen unzumutbar gewesen - nicht zuletzt, weil die Bühne nur 25 Meter vom Hotelzimmer entfernt war. Die Kläger bekamen 534 Euro zurück.



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