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TravelingWorld » Reisenews » Recht auf Reisen » Virus-Gefahr auf Mauritius: Kein Stornorecht

Deutschland » Recht auf Reisen

Virus-Gefahr auf Mauritius: Kein Stornorecht

München (dpa/tmn) - Bei einer Reise nach Mauritius muss mit der Möglichkeit einer Erkrankung an Chikungunya-Fieber gerechnet werden. Eine bereits gebuchte Reise lässt sich nicht aus Angst davor kostenfrei stornieren.


Mauritius sei ein Reiseziel, das wegen seines tropischen Klimas grundsätzlich ein erhöhtes Risiko für Infektionskrankheiten wie Chikungunya-Fieber biete, argumentierte das Landgericht München. Es wies eine Berufungsklage als unbegründet zurück (Aktenzeichen: 22222/07), wie die von der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht herausgegebene Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell» berichtet.


Das Landgericht schloss sich damit der Argumentation des Amtsgerichts an: Die Ansprüche des Klägers auf Rückerstattung der Stornokosten seien unberechtigt. Das Auftreten der Krankheit sei auch nicht als höhere Gewalt zu bewerten. Denn nach Einschätzung von Sachverständigen sei es durchaus möglich, sich gegen die Gefahr einer Erkrankung mit dem Chikungunya-Virus zu schützen. Dafür kommen zum Beispiel Mückenschutzmittel, Moskitonetze und eine körperbedeckende Bekleidung infrage. Solche Schutzmaßnahmen seien vertretbar und nicht übermäßig aufwendig.



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