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TravelingWorld » Reisenews » Recht auf Reisen » «Höhere Gewalt»: Bangkok-Reisen sind nun stornierbar

Thailand » Recht auf Reisen

«Höhere Gewalt»: Bangkok-Reisen sind nun stornierbar

Dresden/Berlin (dpa/tmn) - Pauschalurlauber mit dem Ziel Bangkok können wegen der dortigen Flughafenbesetzung ihre Reise kostenlos stornieren. Das sei unter Berufung auf «Höhere Gewalt» möglich.


Das sagte Bettina Dittrich Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen in Dresden. Das gilt insbesondere für Reisen, die sich auf die thailändische Hauptstadt konzentrieren, in der Demonstranten seit Dienstag (25. November) den Flughafen besetzt hielten. «Der Reisepreis, beziehungsweise die Anzahlung, wird dann zurückerstattet. » Betroffene Kunden sollten sich unbedingt mit ihrem Veranstalter in Verbindung setzen. Auch Reiseunternehmen wie die TUI wiesen am Mittwoch (26. November) auf die Möglichkeit eines kostenlosen Stornos hin.


Etwas anders sieht die Lage nach Angaben von Dittrich aus, wenn die Reise zwar nach Thailand führt, aber nicht oder nicht in erster Linie nach Bangkok. Solange die Anreise möglich ist, kann in diesem Fall nicht ohne weiteres kostenlos storniert werden. Das gilt auch für Reisen, die nicht unmittelbar bevorstehen, sondern erst in mehreren Wochen geplant sind. Auch hier empfiehlt die Juristin, sich mit dem Veranstalter abzustimmen.


Noch anders sieht die reiserechtliche Situation für Urlauber aus, die nicht bei einem Veranstalter gebucht, sondern sich selbst ihr Flugticket bei einer Fluggesellschaft gekauft haben. Auch in diesem Fall gebe es einen Anspruch auf Ersatz der Kosten, wenn der Flug ausfällt. Ist das der Fall, zum Beispiel weil der Zielflughafen wegen politischer Unruhen gesperrt ist, bleibe der Kunde nicht auf seinen Kosten sitzen, sagte Birgit Zandke-Schaffhäuser von der Schlichtungsstelle Mobilität in Berlin. Nach EU-Recht gebe es die Möglichkeit, dann kostenlos umzubuchen oder sich die Ticketkosten erstatten zu lassen. Am Mittwoch hatten mehrere Fluggesellschaften ihre Flüge nach Bangkok gestrichen, darunter LTU und Thai Airways.


Betroffene Kunden sollten sich an ihre Fluggesellschaft wenden und klären, ob sie später fliegen oder ihr Geld zurückbekommen können. Die Variante, am gleichen Flugtag einen Platz in einer Maschine zu einem anderen Flughafen zu bekommen, sei die am wenigsten wahrscheinliche, so Zandke-Schaffhäuser.


Geklärt werden sollte auch, ob die Fluggesellschaft tatsächlich die Bangkok-Flüge gestrichen hat. «Wir halten am Flugbetrieb fest», sagte Thomas Jachnow von der Deutschen Lufthansa am Mittwoch in Frankfurt. Zwar sei der für Mittwoch geplante Bangkok-Flug auf den Donnerstag (27. November) verschoben worden - er finde aber statt. Entsprechend sei es nicht möglich, sich die Kosten für das Ticket erstatten zu lassen.


Im Fall von Stornierungen wegen «Höherer Gewalt» haben die Kunden allerdings immer nur einen Anspruch auf eine Kostenerstattung, sagte Verbraucherschützerin Bettina Dittrich. Darüber hinausgehende Kompensationen für die Passagiere gebe es nicht.



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