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Deutschland » Recht auf Reisen

Nur Russisch bei Kinderbetreuung: Kein Geld zurück

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Den Filmtitel «Man spricht Deutsch» hatten Türkei-Urlauber wohl im Sinn, die ihre Kinder im «Miniclub» ihres Hotels betreuen lassen wollten. Weil dort nur Russisch gesprochen wurde, forderten sie Geld zurück - und verloren in zweiter Instanz.


In einem internationalen Hotel könne nicht davon ausgegangen werden, dass die Kinder auf Deutsch betreut werden, urteilte das Landgericht Frankfurt (Az. : 2-24 S 258/07). Auf das Urteil weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in der Zeitschrift «ReiseRecht aktuell» hin.


Im Prospekt des Reiseveranstalters war von einem «Miniclub für Kinder von 4 bis 12 Jahren» in dem Hotel in Kemer die Rede gewesen - allerdings ohne die Angabe einer Sprache, die dort vorrangig gesprochen wird. Dennoch gingen die später klagenden Eltern davon aus, dass die «Clubsprache» in der Türkei schon Deutsch sein werde.


Das Amtsgericht gab den Klägern Recht, doch das Landgericht sah für eine solche Erwartung keinerlei Grundlage. Die Urlauber hätten vielmehr damit rechnen müssen, dass neben Deutschen auch andere Touristen - etwa aus England, Portugal, Italien, den Niederlanden oder Russland - in dem Hotel untergebracht sind. Ohne nähere Angaben im Reisekatalog könne deshalb nicht davon ausgegangen werden, «dass sich dort gerade deutsche Urlauber in der Mehrzahl befinden» oder «dass die Betreuer sämtliche denkbaren Sprachen beherrschen».



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