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TravelingWorld » Reisenews » Recht auf Reisen » Flugverspätung: Keine zwei Tage Wartezeit hinnehmen

Deutschland » Recht auf Reisen

Flugverspätung: Keine zwei Tage Wartezeit hinnehmen

Bad Homburg (dpa/tmn) - Wenn ein Pauschalurlauber nach einer Verspätung seinen Anschlussflug verpasst, muss er es nicht hinnehmen, zwei Tage lang auf den nächsten freien Platz in einer Maschine zu warten.


Er darf dann notfalls auch in der Business Class fliegen und die Kosten dafür vom Reiseveranstalter zurückfordern, entschied das Amtsgericht Bad Homburg (Az. : 2 C 1195/07 [19]). Das berichtet die von der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden herausgegebene Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell». Der Kläger war ein Urlauber, der mit seiner Frau eine Pauschalreise in die USA gebucht hatte. Wegen einer Verspätung seiner Maschine aus Los Angeles verpasste das Paar in Chicago den Rückflug nach Frankfurt/Main. Ein Mitarbeiter der United Airlines erklärte ihnen, es gebe auch am folgenden Tag keine freien Plätze für Flüge nach Europa. Als der Kläger erfuhr, dass es in der Business-Klasse einer Lufthansa-Maschine zwei freie Plätze gebe, buchte er diese kurzerhand - und zwar ohne Rücksprache mit dem Reiseveranstalter.


Anschließend machte er die Kosten in Höhe von 2340 Euro geltend. Weil wegen des verpassten Fluges ein Reisemangel vorlag, sei das auch sein gutes Recht gewesen, entschied das Amtsgericht. Der Fluggast habe den Mangel zulässigerweise im Wege der Selbsthilfe beseitigt.



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