Reisebüro muss Urlauber über Ramadan aufklärenDortmund/Wiesbaden (dpa/tmn) - Während des Fastenmonats Ramadan gelten in islamischen Ländern einige Beschränkungen - und zwar auch für Urlauber. Reisebüros müssen ihre Kunden, die in die entsprechenden Länder reisen, über diese Einzelheiten aufklären.
Dies gilt auch dann, wenn ein Tourist erklärt, er wisse, dass seine Reise in den Ramadan fällt. Anderenfalls kann der Urlauber später aufgrund der Einschränkungen beim Veranstalter eine Minderung des Reisepreises verlangen, entschied das Landgericht Dortmund (Az. : 17 S 45/07), wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in der Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell» berichtet. Dieses Jahr fällt der Ramadan auf die Zeit vom 1. bis 30. September.
Im verhandelten Fall ging es um eine Oman-Reise, die von einem Ehepaar nach der Hälfte der Reisezeit abgebrochen wurde. Der Mann hatte im Reisebüro erklärt, er wisse, dass er im Ramadan unterwegs sein werde. Er ging jedoch fälschlicherweise davon aus, dass das Verbot von Essen, Trinken und Rauchen nur für Muslime gelten. Wie das Gericht entschied, hätte die Reisebüromitarbeiterin den Mann in jedem Fall näher nach seinen Kenntnissen über den Ramadan befragen müssen. Denn es sei «nicht als Allgemeingut anzusehen», dass auch Nicht-Muslime tagsüber die Einschränkungen hinzunehmen haben. Das Ehepaar durfte daher zehn Prozent des Reisepreises zurückfordern.
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