Mangelhaftes Ferienhaus: Stornierung und ErsatzSchleswig (dpa/tmn) - Mangelhafte Ferienhäuser oder -wohnungen können während des gebuchten Zeitraums problemlos kurzfristig storniert werden, wenn sie über ein Reisebüro vermittelt wurden. Bei privat vermieteten Anlagen ist das dagegen in der Regel nicht möglich.
Eine Ausnahme liegt bei nachweisbar gravierenden Mängeln vor. Darauf weist die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer in Schleswig hin. Damit eventuelle Ansprüche auf Schadenersatz nicht verfallen, müssen Mängel im Feriendomizil dem Vermieter unverzüglich und schriftlich mitgeteilt werden. Hierfür sind auch Zeugen zu benennen, so die Juristen. Mitreisende aus dem selben Domizil scheiden dabei als Zeugen aus. Gleichzeitig muss dem Vermieter eine angemessene Frist eingeräumt werden, damit er den Mangel entweder beheben oder ein Ersatzquartier anbieten kann.
Um wie viel Prozent der Reisepreis bei Mängeln gemindert werden darf, können Betroffene der «Frankfurter Tabelle» entnehmen. Die dortigen Angaben sind allerdings nicht rechtsverbindlich. Wenn eine Einigung nicht zustande kommt, entscheiden die Gerichte.
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