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Deutschland » Recht auf Reisen

Tauchboot ist kein Ersatz für Hotelzimmer

Baden-Baden/Wiesbaden (dpa/tmn) - Ungewollt auf hoher See: Urlauber erhalten Geld zurück, wenn sie ihr Reiseveranstalter zunächst auf einem Tauchboot statt im Hotelzimmer unterbringt.


Denn ein schaukelndes und lautes Tauchboot könne nicht annähernd ein gleichwertiger Ersatz für ein ruhiges Hotelzimmer und Vollpension auf einer Ferieninsel sein, entschied das Landgericht Baden-Baden (Az. : 2 O 335/07). Auf das Urteil weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell» hin.


Im verhandelten Fall ging es um eine Malediven-Reise. Die spätere Klägerin wurde dort wegen Überbuchung des Hotels in der ersten Nacht auf einem Tauchboot untergebracht, auf dem sie weniger Platz und ein schlechteres Essen als im Hotel hatte. Insgesamt sei der Komfort auf dem Schiff mit seinen ständigen Motorengeräuschen eingeschränkt gewesen. Von den körperlichen Belastungen, denen die Touristin direkt nach einem Nachtflug ausgesetzt worden seien, habe sich die Betroffene auch am ersten Tag im Hotel noch erholen müssen.


Die Urlauberin konnte deshalb für die ersten zwei Reisetage den kompletten anteiligen Preis zurückfordern, entschied das Gericht. Bei Kosten von 1402 Euro pro Person für den siebentägigen Aufenthalt war das eine Reisepreisminderung von 400 Euro.



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