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TravelingWorld » Reisenews » Recht auf Reisen » Rutschige Treppe im Hotel: Veranstalter haftet

Deutschland » Recht auf Reisen

Rutschige Treppe im Hotel: Veranstalter haftet

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Wenn Touristen auf einer Treppe aus poliertem Marmor ausrutschen und zu Schaden kommen, haftet in der Regel der Reiseveranstalter. Der Urlauber trägt aber eine Mitschuld, wenn er hätte bemerken können, dass die Treppe nass und rutschig war.


Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt (Az. : 2-24 S 146/07) hervor - es sprach einem Kläger Schmerzensgeld und Schadensersatz zu, wie die von der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht herausgegebene Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell» berichtet.


In dem Fall war der Kläger auf der obersten Stufe der feuchten Marmortreppe ausgerutscht und hatte sich verletzt. Die Treppe sei eine erhöhte Gefahrenquelle gewesen. Schon die glatten Steinflächen hätten bei Feuchtigkeit zu einer erheblichen Rutschgefahr geführt. Und das galt nach Ansicht der Richter umso mehr, als die erste Stufe von oben bereits defekt war, wie der Kläger belegen konnte. Sie hätte repariert werden müssen. Weil das nicht passierte, liege in dem Fall eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vor. Allerdings trifft den Kläger ein Mitverschulden, weil er die Treppe bereits kannte: Ihm hätte klar sein müssen, dass die Marmorstufen bei Feuchtigkeit rutschig sein können.



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