Reisepartner  Reisepartner finden: Sie sind noch nicht für unsere neue kostenlose Community angemeldet! Hier klicken, um sich kostenlos anzumelden »

Reisepartner finden bei TravelingWorldTravelingWorld:   Home | Impressum |
Login | Reisepartner | Tour | Registrieren |
 
 

Anzeige 
 
Startseite                   
Reise-Community
 
 
TravelingWorld » Reisenews » Recht auf Reisen » Urlauber müssen vor Ort auf Mängel hinweisen

Deutschland » Recht auf Reisen

Urlauber müssen vor Ort auf Mängel hinweisen

Frankfurt/Main/Wiesbaden (dpa/tmn) - Urlauber müssen grundsätzlich schon am Urlaubsort zu erkennen geben, dass sie mit einer Reiseleistung nicht zufrieden sind. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell» hin.


Verzichten Touristen auf diese sogenannte Mängelanzeige, können sie hinterher keine Ansprüche mehr an den Veranstalter stellen, beispielsweise weil sie sich über den Pool am Hotel geärgert haben. Das gilt auch dann, wenn der Mangel bekannt war, urteilte das Landgericht Frankfurt (Az. : 2-24 S 96/07) dem Bericht zufolge.


Nicht jeder Reisende fühlt sich durch das Vorliegen eines Mangels in gleicher Weise beeinträchtigt, schließlich haben Reisende oft unterschiedliche Vorstellungen von ihrem Urlaub. Ein Reiseveranstalter muss aber wissen, ob ein Kunde eine Reiseleistung als mangelhaft bewertet. Ob eine bestimmte Lautstärke als störender Lärm empfunden wird, hänge stark von den Gästen ab, so das Gericht. Wenn ein Urlauber sich subjektiv beeinträchtigt fühlt, müsse er den Mangel daher rügen. Selbst wenn der Reiseveranstalter den Mangel kennt, bestehe für ihn sonst kein zwingender Anlass, ihn von sich aus zu beheben.



Weitere Reisenachrichten für Südsudan

Familienurlaub mit den Landal GreenParks
Urlaub mit Kindern: An diese Dinge solltest du unbedingt denken
Touristische Ratespiele: Eine Auswahl
Ski-Urlaub im Winter – Beliebte Skigebiete
Nürnberg, Dresden und Co: Die schönsten Weihnachtsmärkte

Mehr Nachrichten für Südsudan »

Weitere Reisenachrichten in "Recht auf Reisen"

Durchfall im Hotel: Nicht automatisch Schmerzensgeld
Reiserücktritt: Genannter Grund ist entscheidend
Passagiere nicht angeschnallt: Rauswurf rechtens
Bei Reiserücktrittspolice das Kleingedruckte lesen
Getränke im Plastikbecher sind kein Reisemangel

Mehr Nachrichten in "Recht auf Reisen" »



Kommentare

Noch kein Kommentar vorhanden ...

Um Kommentare verfassen zu können, musst du dich einloggen.


BildBildBildBildBild
BildBildBildBildBild
BildBildBildBildBild
 

 

 
   
 

Anzeige Reisepartner