Reisepartner  Reisepartner finden: Sie sind noch nicht für unsere neue kostenlose Community angemeldet! Hier klicken, um sich kostenlos anzumelden »

Reisepartner finden bei TravelingWorldTravelingWorld:   Home | Impressum |
Login | Reisepartner | Tour | Registrieren |
 
 

Anzeige 
 
Startseite                   
Reise-Community
 
 
TravelingWorld » Reisenews » Recht auf Reisen » Reiserücktritt: Genannter Grund ist entscheidend

Deutschland » Recht auf Reisen

Reiserücktritt: Genannter Grund ist entscheidend

Neumünster (dpa/tmn) - Der für den Rücktritt von einer Veranstalterreise angegebene Grund muss die Hauptursache für die Absage sein. Anderenfalls werden Stornogebühren fällig. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Neumünster hervor (Aktenzeichen: 31 C 750/09).


In dem Fall hatte eine Frau eine Reise nach Orlando in den USA gebucht und eine Reiserücktritts-Versicherung abgeschlossen. Einige Monate später stornierte sie und nannte als Grund, dass sie kurz vor der Abreise einen neuen Job beginne und keinen Urlaub genehmigt bekomme. Der Veranstalter verlangte darauf 2623 Euro Stornogebühr. Denn die Begründung der Kundin sei kein versichertes Ereignis.


Daraufhin argumentierte der Rechtsvertreter der Klägerin, dass die Frau vor allem wegen der Erkrankung ihrer Eltern nicht habe reisen können. Beide Elternteile seien in der Zeit extrem hilfsbedürftig gewesen. Der Veranstalter bestand aber auf 80 Prozent der Stornokosten. Denn Hauptgrund für die Absage sei der Wechsel des Arbeitsplatzes gewesen - die Krankheit der Eltern sei vorgeschoben.


Die Richter lehnten die Klage der Frau ab. Zwar sei unstreitig, dass die Eltern zum Reisezeitpunkt schwer erkrankt waren. Doch die Erkrankung sei nicht unerwartet gewesen - und nicht der maßgebliche Grund für die Urlaubsabsage. Die Klägerin hatte die Krankheit in der Stornierung und dem ersten Anwaltsschreiben mit keinem Wort erwähnt, begründeten die Richter ihr Urteil. Über das berichtete die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell».



Weitere Reisenachrichten für Südsudan

Familienurlaub mit den Landal GreenParks
Urlaub mit Kindern: An diese Dinge solltest du unbedingt denken
Touristische Ratespiele: Eine Auswahl
Ski-Urlaub im Winter – Beliebte Skigebiete
Nürnberg, Dresden und Co: Die schönsten Weihnachtsmärkte

Mehr Nachrichten für Südsudan »

Weitere Reisenachrichten in "Recht auf Reisen"

Durchfall im Hotel: Nicht automatisch Schmerzensgeld
Passagiere nicht angeschnallt: Rauswurf rechtens
Bei Reiserücktrittspolice das Kleingedruckte lesen
Getränke im Plastikbecher sind kein Reisemangel
Ausgleichszahlung nur bei verspätetem Abflug

Mehr Nachrichten in "Recht auf Reisen" »



Kommentare

Noch kein Kommentar vorhanden ...

Um Kommentare verfassen zu können, musst du dich einloggen.


BildBildBildBildBild
BildBildBildBildBild
BildBildBildBildBild
 

 

 
   
 

Anzeige Reisepartner