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Deutschland » Recht auf Reisen

Kongress im Urlauberhotel ist ein Reisemangel

Frankfurt/Main/Wiesbaden (dpa/tmn) - Urlauber müssen nicht klaglos hinnehmen, wenn in ihrem Hotel Kongresse veranstaltet werden und aus diesem Grund auch Teile des Strands abgesperrt werden.


Wird die Nutzung des Strands wegen der Auf- und Umbauarbeiten auch noch durch Schmutz und Lärm beeinträchtigt, ist die Grenze von einer bloßen Unannehmlichkeit zum Reisemangel überschritten. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt hervor (Az. : 2-24 S53/07). In einem solchen Fall muss der Reisepreis gemindert werden. Das berichtet die Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell» von der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht.


In dem Fall war die Hälfte des Strandes abgesperrt. Der Kläger konnte überzeugend darlegen, dass dieser daher nur erheblich eingeschränkt genutzt werden konnte. Bei den Arbeiten an der Bühnenkonstruktion für die Kongressteilnehmer wurde es außerdem laut. Eine Minderung des Reisepreises um zehn Prozent sei deshalb gerechtfertigt, entschied das Gericht. Auch im Hotel gab es Einschränkungen, für die das Gericht weitere fünf Prozent veranschlagte. Schließlich habe der Kunde nicht nur Teile des Hotels gebucht, sondern das Gesamthotel. Es müsste ihm also auch grundsätzlich möglich sein, alle Bereiche ohne Beeinträchtigungen aufzusuchen.



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