Reisemängel: Ferienhausvermittler haftet nichtChemnitz (dpa/tmn) - Ferienhausgäste sollten darauf achten, ob sie ihre Urlaubsimmobilie bei einer Vermittlungsagentur oder beim Veranstalter mieten. Reisemängel können laut Gerichtsurteil nicht bei der Agentur beanstandet werden, wenn sie als Vermittler aufgetreten ist.
Im verhandelten Fall ging es um eine Reise in ein Ferienhaus in Dänemark. Der Tourist beanstandete nach der Ankunft zahlreiche Mängel und wandte sich noch während des Urlaubs telefonisch und schriftlich an die Ferienhausagentur. Diese sei für die Mängelanzeige aber gar nicht zuständig gewesen. Das befand das Amtsgericht Chemnitz in einem Urteil, auf das die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in der Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell» hinweist (Aktenzeichen: 16 C 1820/09).
Die Agentur müsse nur dann die Gewährleistung übernehmen, «wenn sie den Anschein erweckt, vertraglich vorgesehene Leistungen als eigene zu erbringen», urteilte das Gericht. Das war in diesem Fall aber nicht so. Mehrfach hatte die Agentur in ihren Schreiben darauf hingewiesen, dass sie die Immobilie nur vermittelt habe. Auch in der Buchungsbestätigung hatte das Unternehmen betont, dass es «namens und in Vollmacht der Eigentümer» handele - die dort auch genannt wurden und an die die Gewährleistungsansprüche stattdessen zu richten gewesen wären.
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