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TravelingWorld » Reisenews » Recht auf Reisen » Wasser statt Diesel im Tank: Schadenersatz für Urlauber

Deutschland » Recht auf Reisen

Wasser statt Diesel im Tank: Schadenersatz für Urlauber

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Wohnmobil-Urlauber müssen sich darauf verlassen können, dass ein Reservekanister Treibstoff enthält. Wer nicht weiß, dass Wasser im Kanister ist und dieses arglos in den Fahrzeugtank füllt, kann vom Reiseveranstalter Schadenersatz fordern.


Das hat das Landgericht Frankfurt entschieden (Aktenzeichen: 24 S 141/09), wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in der Zeitschrift «ReiseRecht aktuell» berichtet. In diesem Fall ging es um eine Australien-Reise. Bei der Übernahme des Wohnmobils hatte ein Mitarbeiter der Verleihfirma dem Touristen einen gefüllten Kanister mit der Aufschrift «Gasoline» übergeben. Beim Öffnen entströmte auch ein Dieselgeruch. Weil die Flüssigkeit jedoch Wasser war und der Urlauber dieses in den Wohnmobiltank kippte, kam es zu einem kapitalen Motorschaden. Der Tourist musste das Fahrzeug abschleppen und reparieren lassen. Er wollte diese Kosten vom Reiseveranstalter ersetzt bekommen - ebenso wie Ausgaben für Ersatzteile, Taxifahrten und den Campingplatz.


Das Gericht gab dem Reisenden Recht und sprach ihm insgesamt mehr als 2770 Euro Schadenersatz zu. Zwar sei die Übergabe eines gefüllten Reservekanisters an den Urlauber gar nicht Teil des Reisevertrages gewesen. Der Mitarbeiter des Wohnmobilverleihers sei jedoch als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters zu betrachten. Und auch freiwillige Zusatzleistungen, die vor Ort erbracht werden, müssten in Ordnung sein. Dass in diesem Fall Wasser im Kanister war, sei als Reisemangel zu werten, ein Mitverschulden treffe den Urlauber nicht. Denn den tatsächlichen Inhalt des Kanisters hätte er nur durch eine Geschmacksprobe oder eine chemische Analyse in Erfahrung bringen können - und das sei beides nicht zumutbar gewesen.



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