Reisepartner  Reisepartner finden: Sie sind noch nicht für unsere neue kostenlose Community angemeldet! Hier klicken, um sich kostenlos anzumelden »

Reisepartner finden bei TravelingWorldTravelingWorld:   Home | Impressum |
Login | Reisepartner | Tour | Registrieren |
 
 

Anzeige 
 
Startseite                   
Reise-Community
 
 
TravelingWorld » Reisenews » Recht auf Reisen » Reise-Stornogebühr darf keine Pauschalsumme sein

Deutschland » Recht auf Reisen

Reise-Stornogebühr darf keine Pauschalsumme sein

Bonn (dpa/tmn) - Reiseanbieter dürfen keine pauschalen Summen als Gebühr für Stornierungen festlegen. Ein entsprechender Passus in den Geschäftsbedingungen ist nicht rechtens. Das hat das Amtsgericht Bonn entschieden (Aktenzeichen: 101 C 3385/09).


In dem Fall hatte eine Frau zunächst im Internet eine rund 280 Euro teure Flugreise gebucht, schon elf Minuten später aber wieder storniert. Das Reiseunternehmen teilte daraufhin mit, sie müsse fast 257 Euro an Stornogebühren bezahlen. In den Geschäftsbedingungen wurde auf eine Gebühr von 100 Euro «für den uns entstehenden Aufwand» verwiesen. Außerdem wollte der Anbieter nur jenen Teil der Kosten ersetzen, den er selbst von seinen Partnern wie Fluggesellschaften und Hotels erstattet bekam. Darüber berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in der Zeitschrift «ReiseRecht aktuell».


Das Unternehmen hätte bei der Berechnung der Stornokosten aber nicht pauschal 100 Euro als Aufwandsentschädigung ansetzen dürfen, urteilte das Gericht. Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibe eindeutig vor, dass solche Entschädigungen immer prozentual und nicht mit festen Sätzen errechnet werden müssen. Nur so könne eine Stornogebühr «in einem angemessenen Verhältnis zum Reisepreis stehen». Eine Gebühr von 91 Prozent widerspreche zudem bei einer Reise, die erst sechs Wochen später stattfinden sollte, den «Geboten von Treu und Glauben».



Weitere Reisenachrichten für Südsudan

Familienurlaub mit den Landal GreenParks
Urlaub mit Kindern: An diese Dinge solltest du unbedingt denken
Touristische Ratespiele: Eine Auswahl
Ski-Urlaub im Winter – Beliebte Skigebiete
Nürnberg, Dresden und Co: Die schönsten Weihnachtsmärkte

Mehr Nachrichten für Südsudan »

Weitere Reisenachrichten in "Recht auf Reisen"

Durchfall im Hotel: Nicht automatisch Schmerzensgeld
Reiserücktritt: Genannter Grund ist entscheidend
Passagiere nicht angeschnallt: Rauswurf rechtens
Bei Reiserücktrittspolice das Kleingedruckte lesen
Getränke im Plastikbecher sind kein Reisemangel

Mehr Nachrichten in "Recht auf Reisen" »



Kommentare

Noch kein Kommentar vorhanden ...

Um Kommentare verfassen zu können, musst du dich einloggen.


BildBildBildBildBild
BildBildBildBildBild
BildBildBildBildBild
 

 

 
   
 

Anzeige Reisepartner