Vierbett-Zimmer - Nicht automatisch zwei DoppelbettenMünchen/Berlin (dpa/tmn) - Reisende, die ein Vierbett-Zimmer buchen, dürfen keine zwei Doppelbetten erwarten. Zwei Zustellbetten seien ausreichend. So entschied das Amtsgericht München (Aktenzeichen: 113 C 11690/09), teilt die Deutsche Anwaltsauskunft in Berlin mit.
In dem Fall ging es um eine Reise von drei Erwachsenen und einem Kind. Die Unterbringung sollte in einem Bungalow erfolgen. Dort gab es im Schlafzimmer ein Doppelbett und zwei Einzelbetten.
Nach ihrem 14-tägigen Aufenthalt verlangten die Kläger 50 Prozent Reisepreisminderung sowie Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden. Sie begründeten das damit, dass sie in den Einzelbetten wie in einer «Sardinenbüchse» gelegen hätten. Das Gericht wies die Klage ab - gebucht war ein Schlafzimmer, in dem vier Personen übernachten könnten, nicht eines mit zwei Doppelbetten.
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