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TravelingWorld » Reisenews » Recht auf Reisen » Diebstahl aus Kajüte ist meist nicht versichert

Deutschland » Recht auf Reisen

Diebstahl aus Kajüte ist meist nicht versichert

Hamburg (dpa/tmn) - Die Hausratversicherung zahlt in der Regel nicht für einen Diebstahl aus einer Schiffskabine. Denn in den Vertragsbedingungen der Versicherer sei meist zu lesen, dass ein Einbruchdiebstahl aus Räumen eines Gebäudes versichert sei.


Das erläutert Lilo Blunck vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Ein Schiff sei dagegen mobil und damit kein Gebäude. «Wer Glück hat, bei dem steht die Kajüte noch im Kleingedruckten - meistens aber nur mit begrenzter Entschädigung», erklärt Blunck.



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