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TravelingWorld » Reisenews » Recht auf Reisen » Versicherung muss bei Raub im Ausland zahlen

Deutschland » Recht auf Reisen

Versicherung muss bei Raub im Ausland zahlen

Ulm (dpa/tmn) - Die Hausratversicherung muss einen Schaden durch einen Raubüberfall im Ausland zahlen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Ulm hervor, über das die Fachzeitschrift «NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht» berichtet.


Demnach gilt das auch, wenn sich der Raub im Straßenverkehr ereignet hat (Az.: 1 S 129/09). In dem Fall war der Kläger mit einem Leihwagen in Sizilien unterwegs gewesen. In einer engen Seitengasse stoppte ein vor ihm fahrendes Moped plötzlich, so dass der Kläger anhalten musste. Daraufhin sprang der Sozius ab, öffnete die Autotür und nahm zwei Ledertaschen mit.


Der Kläger verlangte von der Versicherung die Regulierung des Schadens. Das Landgericht sprach ihm knapp 2700 Euro zu. Anders als die Versicherung war das Gericht der Auffassung, das Vorgehen der Täter erfülle strafrechtlich den Tatbestand des Raubes. Daher liege ein Versicherungsfall für die Hausratversicherung vor.



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