Reisepartner  Reisepartner finden: Sie sind noch nicht für unsere neue kostenlose Community angemeldet! Hier klicken, um sich kostenlos anzumelden »

Reisepartner finden bei TravelingWorldTravelingWorld:   Home | Impressum |
Login | Reisepartner | Tour | Registrieren |
 
 

Anzeige 
 
Startseite                   
Reise-Community
 
 
TravelingWorld » Reisenews » Recht auf Reisen » Veranstalter muss Frist für Reiseabsage klar nennen

Deutschland » Recht auf Reisen

Veranstalter muss Frist für Reiseabsage klar nennen

Ravensburg (dpa/tmn) - Reiseveranstalter müssen ihren Kunden deutlich sagen, bis wann sie spätestens eine Gruppentour absagen, bei der die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.


Ein versteckter Hinweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) reicht dafür nicht, entschied das Landgericht Ravensburg (Az.: 8 O 92/09 KfH 2). Auf das Urteil weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell» hin.


Im verhandelten Fall ging es um eine 18-tägige Abenteuerreise nach Mittelamerika, bei der die Mindestteilnehmerzahl auf vier Touristen festgelegt wurde. Vorgestellt wurde die Reise auf der Webseite eines Reisebüros. Dessen AGB sahen vor, dass die Tour auch noch zwei Wochen vor dem geplanten Starttermin vom Veranstalter abgesagt werden durfte, wenn es keine vier Buchungen geben sollte.


Auf diese Frist wies das Unternehmen online in seinen AGB hin. Ob ein solches Vorgehen grundsätzlich überhaupt möglich ist, ließ das Gericht offen. Es bemängelte allerdings, dass es im Werbetext zur Vorstellung der Mittelamerika-Reise weder einen Hinweis auf die Frist noch einen Link auf den entsprechenden AGB-Abschnitt gegeben habe. Der Kunde habe aber einen Anspruch darauf, «deutlich lesbare, klare und genaue Angaben» dazu zu erhalten, bis wann eine Reise wieder abgesagt werden könnte, weil es nicht genügend Teilnehmer gibt.



Weitere Reisenachrichten für Südsudan

Familienurlaub mit den Landal GreenParks
Urlaub mit Kindern: An diese Dinge solltest du unbedingt denken
Touristische Ratespiele: Eine Auswahl
Ski-Urlaub im Winter – Beliebte Skigebiete
Nürnberg, Dresden und Co: Die schönsten Weihnachtsmärkte

Mehr Nachrichten für Südsudan »

Weitere Reisenachrichten in "Recht auf Reisen"

Durchfall im Hotel: Nicht automatisch Schmerzensgeld
Reiserücktritt: Genannter Grund ist entscheidend
Passagiere nicht angeschnallt: Rauswurf rechtens
Bei Reiserücktrittspolice das Kleingedruckte lesen
Getränke im Plastikbecher sind kein Reisemangel

Mehr Nachrichten in "Recht auf Reisen" »



Kommentare

Noch kein Kommentar vorhanden ...

Um Kommentare verfassen zu können, musst du dich einloggen.


BildBildBildBildBild
BildBildBildBildBild
BildBildBildBildBild
 

 

 
   
 

Anzeige Reisepartner