Reiserücktritt wegen BandscheibenvorfallKoblenz/Berlin (dpa/tmn) - Eine Reiserücktrittskostenversicherung muss unter Umständen auch dann zahlen, wenn ein Rückenschmerz-Patient wegen eines Bandscheibenvorfalls storniert.
Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz hervor, über das die Stiftung Warentest in ihrer Zeitschrift «Finanztest» berichtet. Der Mann war bereits vor Buchung der 15-tägigen Reise durch Argentinien und Chile wegen Rückenschmerzen in Behandlung. Der Bandscheibenvorfall sei deswegen aber nicht absehbar gewesen, urteilten die Richter (Az.: 10 U 613/09).
Maßgeblich für den Versicherungsfall sei die entsprechende Diagnose - diese stellte der Arzt erst nach der Buchung. Viele Versicherer übernehmen Stornokosten nur dann, wenn die Erkrankung eines Versicherten unerwartet kommt. Daher haben Kunden mit Vorerkrankungen es laut der Stiftung Warentest oft schwer, Ansprüche durchzusetzen.
Weitere Reisenachrichten für Südsudan
Mehr Nachrichten für Südsudan »
Weitere Reisenachrichten in "Recht auf Reisen"
Mehr Nachrichten in "Recht auf Reisen" »
Noch kein Kommentar vorhanden ... |
Um Kommentare verfassen zu können, musst du dich einloggen.
|