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Island

Eurocontrol: Luftraum in großen Teilen wieder frei

Brüssel (dpa) - Der Himmel rund um Deutschland öffnet sich wieder: Mit den seit Dienstagmorgen (20. April) geltenden neuen Regeln für Flugverbote in Europa darf wieder in weitaus mehr europäischen Gebieten geflogen werden.


Nach Angaben der europäischen Luftsicherheitsbehörde Eurocontrol in Brüssel liegt Deutschland, wo der Luftraum noch komplett geschlossen ist, inzwischen am Rand der Sperrgebiete.


Mit Stand 8.45 Uhr lag Deutschland an der östlichen Grenze des gesperrten Luftraums. Tschechien, Südpolen und das östliche Österreich waren bereits frei. Nur noch ein Korridor im nördlichen Polen blieb gesperrt. Am Montag hatte sich die Verbotszone noch deutlich weiter über Europa erstreckt, im Osten sogar bis hin zum Schwarzen Meer.


Auch der Luftraum über großen Teilen Frankreichs war am Dienstag offen. Das Zentrum der Sperrzone lag in etwa über der Nordsee. Norwegen und der größte Teil Schwedens waren frei. Ein Ausläufer der Sperrzone zog sich noch über Dänemark, Südschweden und Finnland. Das Gebiet über Großbritannien und Irland war wie in den Tagen zuvor noch mit Flugverboten belegt.


Neue Regeln machen das Schrumpfen der Verbotszone möglich. Auf diese Vorgaben hatten sich die 27 EU-Staaten am Montagabend geeinigt. Demnach wird der Luftraum nur noch dort gesperrt, wo eine bestimmte Konzentration der Aschewolke überschritten ist. Grundlage dafür sind Satellitenbilder. Zudem gibt es eine Drei-Zonen-Regel: In Gebiet eins gilt ein absolutes Flugverbot, im zweiten können die Mitgliedsstaaten entscheiden, ob sie Flugzeugen das Abheben erlauben, und im dritten Bereich ohne Asche-Gefahr ist das Fliegen unbegrenzt erlaubt.


Von der Regelung ausgenommen sind Flüge mit Sondererlaubnissen und solche, bei denen die Piloten auf Sicht fliegen. Deswegen waren in Deutschland am Dienstag bereits erste Maschinen unterwegs.


Infos

EU-Kommission: Passagiere bekommen Geld zurück Brüssel (dpa) - Egal ob teure Airline oder Billigflieger - Passagiere haben bei einem Flugausfall in jedem Fall Anrecht auf Rückerstattung ihres Tickets. Darauf hat die EU-Kommission am Freitag in Brüssel hingewiesen, nachdem sich europaweit Klagen von Passagieren häuften. Wenn ein Fluggast nicht umbuchen wolle, müsse er sich nicht mit einem Gutschein zufrieden geben, sondern könne sein Geld zurückverlangen. Die Summe müsse das Unternehmen bar auszahlen, auf das Konto überweisen oder der Kreditkarte gutschreiben. «Die Passagierrechte gelten für alle europäischen Fluggesellschaften», sagte eine Kommissionssprecherin - inklusive Billigairlines wie Ryanair. «Jeder Kunde sollte auf sein Recht pochen.» Zudem müssten sich auch außereuropäische Fluggesellschaften daran halten, wenn sie von Europa aus starteten. Wer zum Beispiel mit einer amerikanischen Airline von Paris nach New York fliege, habe bei Stornierung des Fluges Anrecht auf Geld. Wer mit derselben Airline von New York nach Paris fliege, habe diesen Anspruch dagegen nicht. Betroffenen Fluggästen rät die EU-Kommission, sich bei den nationalen Behörden zu beschweren - in Deutschland ist das Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig zuständig. Nach EU-Recht sind Airlines dazu verpflichtet, ihre Kunden über Verspätungen und abgesagte Flüge rechtzeitig per SMS, Mail oder am Flughafen schriftlich zu informieren. Bei einer längeren Wartezeit müssen sie Passagieren Getränke, Verpflegung oder eine Hotelübernachtung zahlen. Fällt der Flug aus, können Kunden wählen zwischen der Erstattung des Tickets oder einer Umbuchung. Anspruch auf eine Entschädigung haben Passagiere nicht.

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